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Globalmittel

Globalmittel

In der Regel können bis zum 31. März jeden Jahres Anträge auf Globalmittel des Beirates gestellt werden.
Die Beschlüsse werden in einer öffentlichen Beiratssitzung im folgenden Mai gefasst.

In 2023 wurden die Gelder in zwei Tranchen aufgeteilt.

Hier finden Sie das Formular für die Beantragung von Globalmitteln sowie die allgemeinen Bewilligungsbedingungen zum Download:
Antragsformular Globalmittel MS Word (docx, 31.7 KB)
Antragsformular Globalmittel PDF (pdf, 277.1 KB)
Allgemeine Bewilligungsbedingungen (pdf, 26.7 KB)

Was sind eigentlich Globalmittel?

Globalmittel sind Gelder, die den Beiräten durch Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Verfügung stehen. Die Summe der Globalmittel wird jedes Jahr neu beschlossen, wodurch der Betrag, der letztendlich zur Verfügung steht, jedes Jahr unterschiedlich sein kann.

Die Summe, die dann die einzelnen Beiräte erhalten, errechnet sich nach der Einwohnerzahl, der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.

Globalmittel stehen für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verfügung. Die Beiräte entscheiden über die Verteilung und Verwendung der Mittel in eigener Verantwortung.

Vergabekriterien des Beirates Huchting

Der Beirat kann im Rahmen der Globalmittel Zuschüsse an Verbände, Vereine und Initiativen vergeben, deren Arbeit für den Stadtteil Huchting von Bedeutung ist. So werden – meistens projektbezogen – beispielsweise Jugendeinrichtungen, Kulturinitiativen und Sportvereine, aber auch Aktivitäten an Schulen und Kindertagesstätten gefördert. Es können z. B. Einrichtungsgegenstände, Spielgeräte oder Gestaltungsmaßnahmen bezuschusst werden. Zu beachten ist, dass vor der Beschlussfassung durch den Beirat die Maßnahmen noch nicht begonnen oder beauftragt worden sein dürfen. Es sollten Projekte sein, deren gesamte Finanzierung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschossen wird.

Für das Beantragte sollen 2 Angebote mit eingereicht werden, die von entsprechenden Fachfirmen erstellt werden müssen. Hierbei ist darauf zu achten, dass den Mitarbeitenden der für die Durchführung der Maßnahme ausgewählten Firmen der gesetzliche Mindestlohn gewährt wird.
Die Anträge müssen als Formblatt im Original an das Ortsamt Huchting, Franz-Löbert-Platz 1, 28259 Bremen, versendet werden.

Das Antragsformular auf Gewährung einer Zuwendung an den Beirat Huchting können Sie am Anfang dieser Seite herunterladen oder direkt im Ortsamt Huchting abholen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie unsere Hilfe bei der Beantragung von Globalmitteln, dann rufen Sie uns an unter Tel.: 361-9940 / -9941 / -39950 oder schreiben Sie an office@oahuchting.bremen.de.
Sie können natürlich auch persönlich ins Ortsamt kommen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

1. Ziele: Mit den Globalmitteln sollen stadtteilbezogene Maßnahmen, Projekte oder Beschaffungen gefördert werden. Diese sollen folgenden Zwecken im weitesten Sinne dienen und die Anträge sich auf einen oder mehrere Zwecke beziehen:
• Soziales, sozialer Zusammenhalt
• Teilhabe
• Integration
• Kinderförderung
• Jugendförderung
• Bildung
• Demokratie, Wahlen, Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement
• Berufsförderung
• Sprachförderung
• Kultur und Kunst
• Sport
• Gesundheit
• Natur, Landschaftspflege
• Freizeit, Erholung
• Infrastruktur, soziale Infrastruktur
• Sicherheit und Prävention inkl. Brandschutz, Rettung
• Heimatpflege, Stadtteilpflege und -verschönerung

2. Antragstellerinnen/Antragsteller: Vereine, Institutionen, Religionsgemeinschaften, welche im Stadtteil Huchting arbeiten bzw. Projekte durchführen

3. Eigenanteil: Es wird grundsätzlich ein Eigenanteil von 10 bis 50 % erwartet. Es können Finanzmittel und Personalausgaben als Eigenanteil angesetzt werden.

4. Festbetragsfinanzierung: Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt.

5. Kostenvoranschläge: Grundsätzlich sind den Anträgen 2 Kostvoranschläge beizufügen. Abweichungen sind zu begründen.

6. Begrenzungen und Sockelbeträge:
- Globalmittel werden nachrangig zu anderen Finanzierungen, Zuwendungen und Fördermitteln gewährt. Anderweitige Finanzierungen, Zuwendungen und Fördermittel sind vorrangig zu prüfen und ggf. in Anspruch zu nehmen.
- Die Antragssumme sollte grundsätzlich 5.000 Euro nicht überschreiten
- Es sollte grundsätzlich nur ein Antrag pro Antragstellerin bzw. Antragsteller je Vergaberunde eingereicht werden.
- Es ist nur ein EDV-Gerät pro Antrag bis zum Sockelbetrag von 750 Euro brutto (inkl. Umsatzsteuer) zulässig.

7. Fristen:
Die Abgabefrist für die Globalmittelanträge endet mit Ablauf des 31.03. eines jeden Jahres. Die Entscheidung über die Anträge fällt der Beirat grundsätzlich in der Sitzung im Mai.
Sollten nach der ersten Vergabe Mittel verfügbar bleiben, werden diese ggf. in einer zweiten Tranche im zweiten Halbjahr vergeben. Anträge einer zweiten Tranche sind bis zum 30.09. des Jahres zu stellen.

8. Nicht zuwendungs-/förderfähig sind:
• grundsätzlich Personalausgaben;
projektbezogene Honorare oder Personalausgaben können dagegen beantragt bzw. als Ausgaben und Eigenanteil angesetzt werden.
• Geschäftsbedarf, Bücher, Zeitschriften
• Büroausstattung
• Bürotechnik
• EDV-Geräte; max. 1 Gerät pro Antrag bis zum Sockelbetrag von 750 Euro brutto (inkl. Umsatzsteuer)
• Unterhaltungselektronik, Fernseher/TV-Geräte, Spielkonsolen o.ä.
• Waffen, Munition unabhängig vom Verwendungszweck
• Unterhaltungs-/Betriebsaufwand von Kraftfahrzeugen
• Sonstige laufende Ausgaben wie Energiekosten, Internet-/ Telefonkosten o.ä.
• Mieten, Pachten, Leasingraten o.ä.
• Gebäudeunterhaltung, Schönheitsreparaturen, Gebäudereparaturen, Gebäudesanierungen
• Bekleidung
• Tiere; ausgenommen sind Tiere, welche im Rahmen der Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden

Wie geht es dann weiter?

Die Eingegangenen Anträge werden von den Mitgliedern des Beirats Huchting begutachtet, erörtert und es wird ein Beschluss über die Höhe der Zuwendungen gefasst. Der Beirat Huchting übernimmt keine Komplettfinanzierung eines Vorhabens, die Zuwendungen sollen als Komplementärmittel Verwendung finden, d. h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartnern in das Projekt einfließen.
Da Globalmittel haushaltsrechtlichen Vorgaben unterliegen, dürfen z. B. keine laufenden Personal- oder Mietkosten bezuschusst werden.

Nach Abschluss der internen Beratung des Beirats Huchting werden die Zuwendungen in einer öffentlichen Beiratssitzung beschlossen und bekanntgegeben. Die Antragssteller werden zu dieser Sitzung eingeladen um ihre Anträge vorzustellen.

Anschließend werden vom Ortsamt Huchting Bewilligungsbescheide an die Antragssteller/innen verschickt. Zusammen mit dem Bescheid erhält der/die Antragssteller/in das Formular Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht. Dieses Formular muss ausgefüllt und unterschrieben wieder beim Ortsamt Huchting abgegeben werden. Nur dann kommt es zur Auszahlung der bewilligten Mittel, die dann auch innerhalb von zwei Monaten - entsprechend dem Antrag - eingesetzt werden müssen.

Nach Abschluss des Projektes muss der/die Antragsteller/in das Formular Verwendungsnachweis, welches ebenfalls mit dem Bewilligungsbescheid verschickt wird, beim Ortsamt abgeben. Hier müssen die einzelnen Maßnahmen mit einer Kostenübersicht beschrieben werden. Die Verwendung der Globalmittel muss mit Originalbelegen nachgewiesen werden. Nach Prüfung der sachgemäßen Verwendung erhält der/die Antragssteller/in die Originalbelege zurück.

Mittel für den Jugendbeirat

Eine Besonderheit in Huchting ist der Jugendbeirat. Er ist ein Gremium welches von jungen Menschen im Alter zwischen 13 und 21 Jahren für zwei Jahre gewählt wird und die Interessen der Jugendlichen im Stadtteil vertreten soll. Der Beirat Huchting stellt jährlich 10.000 € für die Arbeit des Jugendbeirates zur Verfügung. 8.000 € sind für das Projekt "Ideen im Kopf" veranschlagt. Jugendliche des Stadtteils können hier Vorschläge für Projekte einreichen, die den jungen Menschen zu Gute kommen. Der Jugendbeirat entscheidet – genau wie der Beirat Huchting bei den Globalmitteln – welche Projekte er finanziell unterstützen will. Die Jugendlichen, die die Anträge gestellt haben, werden zu einer Sitzung des Jugendbeirates eingeladen und stellen dort ihre Projekte vor. Nach Vorstellung der Projekte entscheidet der Jugendbeirat dann über die Höhe der Förderung.

2.000 € stehen dem Jugendbeirat zur Verfügung, um eigene Ideen für die Jugendlichen im Stadtteil umzusetzen, also Projekte realisieren zu können.